Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Kunstwerken mit Kaufoption (B2B). Stand: August 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Originalkunstwerken durch die cwh.works GmbH, Galerie meetLoft / Galerie B2B, Jahnstr. 3, 82152 Krailling (nachfolgend „Galerie"). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
2. Vertragsgegenstand
Die Galerie überlässt dem Kunden ausgewählte Originalkunstwerke auf Zeit zur Miete. Der Kunde erhält ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. Das Eigentum an den Werken verbleibt bei der Galerie bzw. den jeweiligen Künstlerinnen und Künstlern.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Werke auf dieser Website ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage. Ein Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Galerie (auch per E-Mail) zustande.
4. Mietdauer, Mindestlaufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate ab Übergabe. Der Mietvertrag verlängert sich anschließend um jeweils einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
5. Miete und Zahlung
Die monatliche Miete ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der im Angebot ausgewiesene monatliche Mietpreis gilt ab dem 4. Mietmonat; für die ersten drei Mietmonate (Monate 1 bis 3) erhöht sich die monatliche Miete um 30 % gegenüber diesem Preis. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Miete ist monatlich im Voraus fällig.
6. Lieferung, Aufhängung und Rückgabe
Lieferung, Aufhängung sowie Abholung erfolgen nach Absprache. Bei Übergabe und bei Rückgabe wird der Zustand jedes Werks in einem Übergabeprotokoll (mit Fotos) festgehalten. Die Werke sind bei Vertragsende im überlassenen Zustand zurückzugeben.
7. Wechsel der Werke
Auf Wunsch können die überlassenen Werke in vereinbarten Abständen gegen andere Werke aus dem Bestand der Galerie getauscht werden.
8. Kaufoption
Der Kunde kann ein gemietetes Werk jederzeit zum ausgewiesenen Kaufpreis (netto zzgl. USt.) erwerben. Die bis zum Kauf tatsächlich gezahlten Mieten – einschließlich des Aufschlags für die Monate 1 bis 3 – werden vollständig auf den Kaufpreis angerechnet. Mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an dem Werk auf den Kunden über.
9. Sorgfalt, Versicherung und Haftung des Kunden
Der Kunde behandelt die überlassenen Werke pfleglich und schützt sie vor Beschädigung, Diebstahl, Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung sowie sonstigen schädlichen Einwirkungen.
Versicherung: Der Kunde versichert die überlassenen Werke während der gesamten Mietdauer auf eigene Kosten gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl zum jeweiligen Wiederbeschaffungs- bzw. Kaufwert und weist dies der Galerie auf Verlangen nach.
Für Beschädigung oder Verlust eines Werks während der Überlassung haftet der Kunde. Schäden sind der Galerie unverzüglich anzuzeigen. Bei Totalverlust oder irreparabler Beschädigung ist der ausgewiesene Kaufwert des Werks zu ersetzen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Werke bleiben bis zu einem vollständig bezahlten Kauf Eigentum der Galerie bzw. der Künstlerinnen und Künstler. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Werke weiterzuvermieten, zu verleihen, zu verpfänden oder in sonstiger Weise Dritten zu überlassen.
11. Verkauf eines Werks während der Mietzeit; Ersatz und Vorkaufsrecht
Die Werke stehen im Eigentum der Galerie bzw. der Künstlerinnen und Künstler und können auch während einer laufenden Mietzeit an Dritte verkauft werden.
Vorkaufsrecht: Beabsichtigt die Galerie, ein aktuell an den Kunden vermietetes Werk zu verkaufen, bietet sie es zunächst dem Kunden zum Kauf an. Der Kunde kann das Werk innerhalb von drei Kalendertagen nach Zugang des Angebots zu den angebotenen Konditionen erwerben. Übt der Kunde das Vorkaufsrecht nicht aus, ist die Galerie berechtigt, das Werk an einen Dritten zu verkaufen.
Ersatzwerk: Wird ein gemietetes Werk während der Mietzeit an einen Dritten verkauft, hat der Kunde Anspruch auf ein Ersatzwerk aus vergleichbarer Preisklasse aus dem Bestand der Galerie. Die Auswahl des Ersatzwerks erfolgt nach Absprache; es wird für die verbleibende Mietzeit, mindestens bis zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit, bereitgestellt. Lieferung und Aufhängung erfolgen wie bei der ursprünglichen Übergabe. Die Mietzahlungen laufen zu den bisherigen Konditionen mit dem Ersatzwerk weiter; die Kaufoption nach Ziffer 8 gilt für das jeweils überlassene Werk.
Ein Anspruch auf Fortsetzung der Überlassung gerade des verkauften Werks besteht nach dessen Verkauf nicht.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.